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Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB für den Online-Shop der Bauvermessungstechnik, Wolf Bunzel e.K.

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den Online-Shop auf www.bauvermessungstechnik.de abgeschlossenen Verträge über den Verkauf von Waren zwischen uns (nachfolgend BVT) und dem Kunden (nachfolgend KUNDE). Der Verkauf erfolgt ausschließlich an KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ohne Rücksicht darauf, ob BVT die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft.

1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von KUNDEN erkennt die BVT nicht an, es sei denn, die Bauvermessungstechnik hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Alle Vereinbarungen zwischen BVT und dem KUNDEN im Rahmen des Bezuges von Waren von BVT, sind in diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des Buttons "Warenkorb-Symbol" die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und so durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der Kunde die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ abschließen.

2.2. Eingabefehler, insbesondere irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der Kunde Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.

2.3. Die Darstellung der Artikel im Online-Shop von BVT stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. BVT wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen und den Warenbestand prüfen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Diese dient nur der Information. Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung durch die BVT zu Stande, die in der Regel kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen erfolgt.

2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Bauvermessungstechnik, Wolf Bunzel e.K..

2.5. Vertragssprache ist Deutsch.

2.6. Die Abgabe der Ware erfolgt nur in handelsüblichen Mengen.

3. Vertrags-Textspeicherung Der Vertragstext wird von BVT gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch auf der Internetseite von BVT abgerufen und ausgedruckt werden.

3.1. Widerrufsrecht

Sofern Sie Verbraucher sind (§ 13 BGB), steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (vgl. Widerrufsbelehrung) zu.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei:

    •    Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig
          auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
    •    Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung
          entfernt wurde,
    •    Lieferung von  Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
    •    Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.


Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bunzel-Bauvermessungstechnik, Kühnhäuser Straße 15, 99095 Erfurt-Mittelhausen, Telefon: 0361 74389 0, Fax: 0361 74389 14, E-Mail: post@bauvermessungstechnik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist  per Post, Telefax oder E-Mail an uns absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

    •    Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig
          auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
    •    Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung
          entfernt wurde,
    •    Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
    •    Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten weder eine Versicherung, noch die Verpackungs- und Porto- bzw. Frachtkosten, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

4.2 Die Höhe der Verpackungs- und Porto- bzw. Frachtkosten ist abhängig vom Volumen, der Länge und des Gewichts der Sendung, ebenso von der Menge des benötigten Füll- bzw. Polstermaterials für einen warenschonenden Transport und der Art des Transportes (Paketdienst bzw. Spedition). Aufgrund der vielen Einflussgrößen kann die BVT keine pauschalen bzw. automatisierten Angaben zur Höhe der effektiven Transportkosten machen.

4.3 Als grobe Richtschnur für den Paketdienst-Versand gilt: Verpackungskosten für 1 Paket mit einem Gewicht bis zu 30 kg inklusive des benötigten Polster- bzw. Füllmaterial zwischen 5 € und maximal 25,00 €. Wünscht der Kunde die Versendung mit den verschiedenen Express-Versandmöglichkeiten, können die Portokosten ein Vielfaches der für den Standardversand anfallenden Portokosten betragen. Deshalb versendet die BVT nur dann per Express, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und dieser die Portokosten vorab telefonisch oder schriftlich freigegeben hat.

4.4. Auf Wunsch erstellt die BVT ein für den Kunden kostenfreies Angebot über die Höhe der Versandkosten.

4.5. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.

4.6. Die BVT gewährt dem KUNDEN Mengenrabatte. Der Rabatt wird automatisch im Warenkorb berücksichtigt und entsprechend angezeigt.

4.7. Die BVT ist berechtigt, bei einer Warenabnahme unter einem Bestellwert von 50 EUR exklusive MwSt. einen Klein-Mengenzuschlag von 10 EUR zu berechnen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die BVT akzeptiert nur die Zahlung per Rechnung, bzw. Vorkasse unter Vorbehalt.

5.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen, andernfalls ohne Abzug spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln bezüglich der Folgen des Zahlungsverzugs.

5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Bauvermessungstechnik anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5.4. Wird der BVT eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des KUNDEN bekannt oder verursacht der KUNDE mit mehr als 10% der bei BVT offenen Zahlungen in Verzug, dann kann die BVT die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen, auch der nicht fälligen Rechnungen verlangen.

5.5. Die BVT ist berechtigt, im Fall erforderlicher Mahnungen Mahnkosten je Mahnung zu berechnen. Diese betragen 5,00 EURO für die 2. Mahnung und 10 EURO für die 3. Mahnung, sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die 1. Mahnung erfolgt ohne Mahnkosten.

5.6. Die BVT kann einen höheren Verzugsschaden geltend machen. Dem KUNDEN bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von der BVT geltend gemacht.

6. Liefer- und Versandbedingungen

6.1. Bei Lieferungen an KUNDEN gelten die Incoterms 2010 EXW („ex works“) in der jeweils neusten geltenden Fassung als vereinbart. Die BVT ist bei Lieferungen an KUNDEN berechtigt, den Versand selbst auf Kosten des KUNDEN zu organisieren, soweit der KUNDE der BVT keine Vorgaben für den Versand macht.

6.2. Soweit der KUNDE der BVT keine Vorgaben für den Versand macht, erfolgt der Versand der vom KUNDEN gekauften Artikel in der Regel kurzfristig gegen offene Rechnung gegenüber PayPal, Amazon oder uns der BVT. Bei Vorkasse unverzüglich nach Erhalt der Zahlung (Gutschrift auf dem Geschäftskonto BVT), spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang, es sei denn, im Zusammenhang mit dem konkreten Artikel wird auf eine kürzere oder längere Lieferfrist ausdrücklich hingewiesen oder mit dem KUNDEN vereinbart.

6.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Lieferungen an KUNDEN mit der Übergabe an diesen selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete und mit der üblichen Sorgfalt ausgewählte Transportperson über.

6.4. Die BVT ist berechtigt, Lieferungen in Staaten abzulehnen, für die zum Zeitpunkt der Bestellung ein generelles Exportverbot besteht. Im Übrigen kann die BVT die Lieferung an den KUNDEN verweigern, sofern für die vom KUNDEN bestellte Ware eine Exportbeschränkung besteht.

6.5. Bei absehbaren Lieferverzögerungen wird die BVT den KUNDEN unverzüglich informieren.

6.6. Soweit der KUNDE die Lieferung der Ware an eine Baustellen-Adresse wünscht, hat der KUNDE die BVT folgende Kontaktdaten mitzuteilen: Eine vollständige und postalisch korrekte Anschrift einschließlich der Straßenbezeichnung, eine eindeutige Hausnummer und eine Baustellen- bzw. Mobil-Telefonnummer. Zudem hat der KUNDE die BVT einen Ansprechpartner zu benennen. Sofern sich die Lieferung an eine Baustellen-Adresse aufgrund der schwierigen Zustellbedingungen verzögert, informiert die BVT den KUNDEN unverzüglich.

6.7 Sofern der KUNDE die Versendung der Ware per Expressversand wünscht, hat er dies ausdrücklich vorher mit der BVT zu vereinbaren. Diese Art der Versendung erfolgt erst, nachdem die BVT dem KUNDEN die Höhe der anfallenden Portokosten mitgeteilt und der KUNDE diesbezüglich seine vorherige telefonische oder schriftliche Freigabe erteilt hat. 6.8. (Retouren) Rücksendungen an die BVT müssen telefonisch per Telefax oder eMail zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die BVT. Weiterhin muss immer eine Kopie der Rechnung und eines Reklamationsblattes beiliegen, da sonst die Rücknahme nicht zugeordnet werden kann. Retouren werden nur angenommen, wenn sie auf dem von der BVT vorgeschlagenen Versandweg verschickt werden. Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der KUNDE.

7. Transportschäden

7.1. Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, hat der KUNDE als Empfänger unverzüglich eine Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer (Spedition oder Paketdienst) vorzunehmen. Sonstige erkennbare Transportschäden sind spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware gegenüber der BVT in Textform geltend zu machen.

7.2. Die BVT haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Bei Reparaturen an der Ware in Eigenleistung oder durch Dritte, die ohne das schriftliche Einverständnis von der BVT erfolgen, erlischt der Gewährleistungsanspruch gegenüber der Bauvermessungstechnik Wolf Bunzel e.K.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die BVT behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen von dem KUNDEN vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat die BVT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren von BVT erfolgen.

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die BVT berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf die BVT diese Rechte nur geltend machen, wenn dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4. KUNDEN sind befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

8.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die BVT als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Bauvermessungstechnik Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

8.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentums-Anteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die BVT ab. Die Bauvermessungstechnik nimmt die Abtretung an. Diese Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben der BVT ermächtigt. Die BVT verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BVT nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des KUNDEN vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die BVT verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner gegenüber der BVT bekannt gibt und dabei alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung an die BVT mitteilt.

8.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von der BVT um mehr als 10%, wird die BVT auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von der BVT freigeben.

9. Mängelhaftung / Rügepflicht

9.1. Mängelansprüche eines KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rüge-Obliegenheiten innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von KUNDEN beträgt 12 Monate, bei Akkus 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.

10. Haftung

10.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die BVT richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

10.2. Die Haftung von BVT ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von der BVT oder der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von der BVT. Soweit die Haftung von der Bauvermessungstechnik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von BVT.

10.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BVT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BVT beruhen, haftet die BVT nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.4. Sofern die BVT zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

10.5. Die Haftung von der BVT nach dem Produkt-Haftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt unberührt. Das Gleiche gilt bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und/oder bei der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit der Ware durch die BVT.

11. Materialvorbehalte Handelsübliche Abweichungen können vom Kunden nur gerügt werden, wenn sie im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Die Angaben von der BVT zu Liefer- und Leistungsgegenstand sind bloße Beschreibungen und stellen keine Garantie dar.

12. Datenspeicherung und Datenschutz Es wird auf die Datenschutzerklärung unter www.bauvermessungstechnik.de verwiesen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Bei Geschäften mit KUNDEN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von der Bauvermessungstechnik Wolf Bunzel e.K. in Kühnhäuserstr.106, 99090 Erfurt-Kühnhausen.

13.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.4. Die Befugnis von der BVT, auch das Gericht für Privatpersonen an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt nach Vereinbarung möglich.
 

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